Good News - deep AG integriert in iWay AG Die beiden Firmen deep AG und iWay AG waren seit jeher eng miteinander verbunden. Seit 30.6.2018 hat deep AG mit iWay AG fusioniert. Gerne informieren wir Sie, dass wir per Ende Februar 2021 die Website deep.ch sowie die Facebook Unternehmensseite deaktivieren werden. Kein Grund zur Sorge. Alle wichtigen News zu unseren Produkten und dem Unternehmen finden Sie neu auf www.iway.ch oder auf Facebook
iWay AG FacebookDomains
Holen Sie sich Ihre Top-Level Domain.
Die Wahl des richtigen Domainnamens ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg im Internet. Je einfacher und naheliegender Ihre Domain, desto schneller werden Sie im Netz gefunden. Registrieren Sie deshalb noch heute bei uns Ihre Wunschdomain.
Domain | Preis inkl. MwSt. | |||
---|---|---|---|---|
Weitere Domains sind auf Anfrage möglich. Abopreise gelten jährlich. | ||||
.ch |
CHF 14.00 | Anfrage starten | ||
.li |
CHF 14.00 | Anfrage starten | ||
.at |
CHF 28.00 | Anfrage starten | ||
.com |
CHF 20.00 | Anfrage starten | ||
.de |
ab CHF 11.00 | Anfrage starten | ||
.org |
CHF 21.00 | Anfrage starten |
Domain Transfer
.swiss Domains
.swiss Domain
Neue .swiss Domain gewünscht?
Erstellen Sie noch heute einen Registrierungsantrag für Ihre gewünschte .swiss Domain. Nachfolgend finden Sie einige wichtigste Informationen und Hinweise.
Jetzt .SWISS Domain registrieren
Halten Sie für eine .swiss Domainregistration Ihre Unternehmensnummer (UID) resp. Markennummer bereit.
Voraussetzungen
- Der Begriff ist als Marke im sogenannten Trademark Clearing House bereits eingetragen.
- Der Begriff bezeichnet eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder dessen Tätigkeit (z.B. Gemeinden, Zweckverbände).
- Der Begriff ist eine in der Schweiz geschützte Marke bzw. eine Ursprungsbezeichnung (z.B. Nespresso, Emmentaler).
Die Reihenfolge gibt die Priorität des Registrierungsantrags an.
Die wichtigsten Fakten zur .swiss-Domain in Kürze
Vergabekriterien
.swiss Domains werden anders gehandhabt als die Vergabe bisher bekannter Domainendungen:
- Es ist keine direkte Registration möglich
- Es können nur Registrationsanträge gestellt werden. Deren Prüfung wird mindestens 25 Tage in Anspruch nehmen.
- Jeder Antrag wird durch das BAKOM nach ihren Vergabekriterien geprüft. Diese lauten:
- Begriff ist als Marke im „Trademark Clearing House“ eingetragen
- Begriff bezeichnet eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft, Organisation des öffentlichen Rechts oder dessen öffentliche Tätigkeit
- Begriff bezeichnet eine in der Schweiz geschätzte Marke oder Kennzeichen/Ursprungsbezeichnung
- Alle weiteren Begriffe können erst nach dem 11.1.2016 beantragt werden.
- Der Zeitpunkt der Registrationsanträge entscheidet nicht zwingend über die Zuteilung. Jeder Antrag wird durch das BAKOM während 20 Tagen ausgeschrieben. In diesem Zeitraum können sich weitere Interessenten um die Domain bewerben. Erst nach Ablauf dieser Periode ist die Zuteilung definitiv.
- Das BAKOM erstellt für generische Begriffe (z.B. „Hotel“, „Ferien“…) eine Vergabeliste. Diese generischen Begriffe werden nicht einzeln, sondern in ganzen Gruppen vergeben. In einer solchen Gruppe sind alle eng miteinander verwandten Begriffe sowie deren Sprachvarianten und Singular/Plural enthalten. Die Vergabe erfolgt nach einem speziellen Verfahren. Diese Liste ist bislang nicht publiziert.
Vom 7. September – 9. November 2015:
Inhaber von
- Begriffen, die als Marke im „Trademark Clearing House“ eingetragen sind
- Begriffen, die eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft, Organisation des öffentlichen Rechts oder dessen öffentliche Tätigkeit bezeichnen
- Begriffen, die eine in der Schweiz geschätzte Marke oder Kennzeichen/Ursprungsbezeichnung bezeichnen
Ab dem 11. Januar 2016:
- Weiterhin Inhaber der Begriffe der ersten Gruppe
- Unternehmen und Vereine sowie Interessenten für Begriffe, die folgende Kriterien erfüllen:
- Bezeichnung repräsentiert ganze oder namhafte Teile der betreffenden Personengruppe
- die geplante Nutzung und angebotenen Dienstleistungen bringen Vorteile für die Gesamtheit der betroffenen Personengruppe
- Swissness wird beachtet
voraussichtlich frühestens ab 2017:
- Öffnung für Privatpersonen
Benötigte Informationen und Unterlagen
Als Antragssteller benötigen Sie folgende Informationen und anerkannte Bestätigungen:
- die Bezeichnung der gewünschten Domain
- die Berechtigung für einen Antrag:
- entweder die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Vereine, Stiftungen und andere Einheiten, die diese UID nicht haben, können diese beim BFS beantragen.
- oder die Nummer der im Schweizer Markenregister eingetragenen Marke
- oder die Registrierungsnummer der im Trademark Clearing House eingetragenen Marke
- eine Schweizer Adresse (Firmensitz, eine Postfachadresse reicht nicht aus)
- falls vorhanden die NIZZA-Klassifikation der eingetragenen Marke
- den Name-Server für die Aktivierung der Domain
Als bestehender Kunde von deep AG profitieren Sie von einer reduzierten Eingabemaske, da Kontaktinformationen bereits bekannt sind. Halten Sie in diesem Fall Ihre Kundennummer bereit.
Vom Antrag bis zur Vergabe
Der Registrationsprozess ist in folgende Schritte¹ gegliedert
- Der Antragssteller stellt über den gewählten Registrar (in diesem Fall deep AG) ein vollständiges Gesuch mit den benötigten Angaben
- Das BAKOM überprüft die Berechtigung des Gesuchstellenden aufgrund
- der Vollständigkeit/Richtigkeit der eingereichten Unterlagen
- einer ausreichenden Verbindung zur Schweiz
- der geplanten Nutzung der Domain (Gesetzeskonformität, Nutzen für die Gesamtheit der betroffenen Interessenvertreter)
- eines objektiven Bezugs zwischen der gesuchstellenden juristischen oder natürlichen Person und der gewählten Bezeichnung.
- Der (akzeptierte) Domainantrag wird während 20 Tagen öffentlich publiziert und es besteht die Möglichkeit zur Einsprache sowie zu weiteren Eingaben von Registrationsgesuchen.
- Entscheid über definitive Vergabe (Zuteilung oder Verweigerung) durch das BAKOM
- Die Domain wird anschliessend laufend bezüglich Erfüllung der Halter- und Nutzungskriterien überprüft. Es besteht die Möglichkeit zum Entzug der Domain bei Zuwiderhandlung).
¹ Aktueller Stand 1. September 2015. Änderungen vorbehalten. Bitte konsultieren Sie www.dot.swiss resp. das BAKOM für die offiziellen Verlautbarungen oder rechtlich verbindliche Auskünfte.
Einmalige und jährliche Kosten
Zuteilung von Begriffen der ersten Phase (Marken, Firmennamen, Bezeichnungen öffentlich-rechtlicher Einheiten)
- einmalige Gebühr: keine
- jährliche Abonnementsgebühr: CHF 120 inkl. MwSt (Stand: 1. September 2015)
Zuteilungen mit Namenszuteilungsmandat (generische Begriffe)
- einmalige Gebühr: CHF 3’500 inkl. MwSt (inkl. Beratung und Begleitung durch den Vergabeprozess. Die Gebühr wird nur fällig bei einer Zuteilung)
- jährliche Abonnementsgebühr: CHF 450 inkl. MwSt (inkl. Beratung)
Sämtliche Preisangaben mit Vorbehalt. Kurzfristige Änderungen möglich.
Nutzen der .swiss Domain
Grundsätzlich werden vor allem Trägerschaften von einer .swiss Domain profitieren, bei denen Swissness ein massgebliches Erfolgskriterium darstellt. Dazu gehören auf jeden Fall
- Anbieter in der Tourismusbranche
- Firmen und Markenbesitzer, bei denen der Bezug zur Schweiz (Swissness) wichtig ist
- Firmen und Institutionen, die international auftreten
Wenngleich die gängige .ch Domain in der Schweiz stark verankert ist, wird die Domainendung .swiss auch für Anbieter, die keinen essentiellen Nutzen aus der neuen Domainendung ziehen, dann von Wichtigkeit sein, wenn Mitbewerbern mit identischer Firmen- oder Markenbezeichnung die Endung zugesprochen wird.